UNESCO erklärt Brunnenfest in Bad Dürrenberg zu Immateriellen Kulturerbe

Das Brunnenfest in Bad Dürrenberg gehört jetzt zum Immateriellen Kulturerbe in Deutschland. Die Kulturministerkonferenz bestätigte am Mittwoch die Empfehlung des Fachkomitees Immaterielles Kulturerbe der deutschen Unesco-Kommission. Insgesamt wurde das bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes um 13 Einträge erweitert.

Der Anlass für die Feier des Brunnenfestes ist die Erinnerung an die Erschließung der Solequelle in Bad Dürrenberg durch Johann Gottfried Borlach am 15. September 1763. Das aus dieser Sole hergestellte Siedesalz führte den ehemals kursächsischen Ort zu wirtschaftlicher Blüte.

Die Landesgartenschaugesellschaft erkannte die kulturelle Bedeutung des Brunnenfestes und stellte im Jahr 2021 gemeinschaftlich mit der Solestadt Bad Dürrenberg den Antrag zur Aufnahme des Dürrenberger Brunnenfestes in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes. Große Unterstützung bei der Bewerbung erhielten die Landesgartenschaugesellschaft von Dr. Ute Schnell und Ute Heinicke vom Förderverein Landesgartenschau Bad Dürrenberg 2023 e.V.

Zum Immateriellen Kulturerbe gehören mündliche Traditionen, darstellende Künste, überlieferte soziale Traditionen, traditionelle Handwerkskunst, traditionelle Kenntnisse der Flora, Fauna oder des Kosmos. Das bundesweite Verzeichnis umfasst insgesamt 144 Kulturformen.

Zurück