Ticket-Informationen

Unsere Rabattpartner

 

Die Landesgartenschau in Bad Dürrenberg lädt unter dem Motto „Salzkristall & Blütenzauber“ ein, die Stadt mit dem Salz in der Luft neu zu entdecken:

Die Besucherinnen und Besucher werden im historischen Kurpark an der Saale romantische Gartenträume erleben, in unterschiedliche Epochen der europäischen Geschichte eintauchen und die wohltuende, heilende Salzluft genießen können. Freuen Sie sich gemeinsam mit uns auf 178 Tage Salzkristall & Blütenzauber in Bad Dürrenberg!

Alle erworbenen Dauerkarten werden vor dem Besuch der Landesgartenschau an der Tageskasse personalisiert.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

 

Verleih von Rollstühlen auf der Landesgartenschau

Preisliste

Der Voucher muss vor Ersteintritt in eine Dauerkarte umgetauscht werden. Dazu wird die Dauerkarte mit Vor- und Nachnamen sowie dem Portraitbild des Karteninhabers personalisiert.

Der Zutritt zur Landesgartenschau ist nur mit einer gültigen Eintritts- oder Dauerkarte gestattet, unabhängig vom jeweiligen Tarif. Soweit ermäßigte Eintritts- oder Dauerkarten (Tarife *, **, ***) erworben werden, muss der Grund für die Inanspruchnahme der Ermäßigung bei Eintrittskarten am Tag des Besuches, bei Dauerkarten am Tag des Erwerbes und bei Vouchern am Tag der Umschreibung nachgewiesen werden.

Die ermäßigte Eintrittskarte ist nur gültig mit dem entsprechenden amtlichen Nachweis! Der Ermäßigungsnachweis ist in Original unaufgefordert bei der Einlasskontrolle vorzuzeigen.
Die Eintrittskarte berechtigt zum einmaligen Eintritt auf das Gelände der Landesgartenschau Bad Dürrenberg 2024. Sie ist nur am Tag des Eintritts gültig und ist nicht übertragbar. Ein Wiedereintritt wird nach dem Verlassen nicht gewährt.

Die Eintrittskarten für Kinder und Jugendliche (Eintritt frei) sind nur am Tag des Besuches an den Geländekassen bzw. am Infopoint gegen Vorlage einer gültigen Eintrittskarte erhältlich.

Erwachsen ist wer zum Zeitpunkt des Eintrittstages bereits 18 Jahre und älter ist.

* Die ermäßigte Eintrittskarte berechtigt Empfänger und Empfängerinnen von Sozialhilfe, Arbeitslosengeld I und II sowie Personen ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 zum Eintritt auf das Gelände. Alle vorgenannten Personen mit entsprechenden amtlichen Nachweisen erhalten die ermäßigte Eintrittskarte. Sofern lt. Behindertenausweis eine Begleitperson erforderlich ist, hat diese freien Eintritt.
** Junger Erwachsener ist, wer zum Zeitpunkt des Eintrittstages bereits 16 Jahre bzw. nicht älter als 25 Jahre alt. Stichtag ist für Inhaber von Eintrittskarten der Tag des Eintritts, von Dauerkarten der Tag des Kaufes und von Vouchern der Tag der Umschreibung in eine Dauerkarte. Mit entsprechenden amtlichen Nachweisen im Original erhalten diese das ermäßigte Ticket „Junge Erwachsene“.
*** Kinder bzw. Jugendliche mit entsprechenden amtlichen Nachweisen im Original (z.B. Krankenkassenkarte, Personalausweis, Reisepass), erhalten bis zum vollendeten 15. Lebensjahr freien Eintritt. Sie benötigen jedoch ab einem Alter von 4 Jahren eine eigene Eintrittskarte!